ANZEIGE

ANZEIGE

Kartellbuße von 68 Mio. Euro für deutsche Automobilzulieferer

Gegen den deutschen Automobilzulieferer Eberspächer hat die Europäische Kommission heute (17.6.) eine Kartellbuße in Höhe von 68 Mio. Euro verhängt. Das Unternehmen hatte laut der Kommission durch jahrelange Preisabsprachen mit dem ebenfalls in der Automobilzuliefererbranche tätigen Unternehmen Webasto und durch die Aufteilung der Kunden für kraftstoffbetriebene Standheizungen und Zuheizer gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Die Kommission ahndete die Kartellbeteiligung von Eberspächer mit einer Geldbuße von 68,175 Mio. Euro. Sie gewährte dem Unternehmen jedoch auf der Grundlage der Kronzeugenregelung eine Geldbußenermäßigung, weil es die Ermittlungen der Kommission unterstützt hatte. Webasto wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Da beide Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde die Geldbuße von Eberspächer um weitere zehn Prozent ermäßigt.

Webasto und Eberspächer sprachen Preise ab und teilten Kunden auf

Die Ermittlungen der Kommission begannen im Juli 2013 mit unangemeldeten Nachprüfungen auf dem Firmengelände von Eberspächer. Die Untersuchung ergab, dass Webasto und Eberspächer zehn Jahre lang (von September 2001 bis September 2011) für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ihre Preise absprachen und Kunden untereinander aufteilten, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Bei Angebotsanfragen von Pkw- und Lkw-Herstellern hätten sie verschiedene Preiskomponenten besprochen, vereinbarten, wer von ihnen den Zuschlag erhalten sollte, und tauschten auch andere vertrauliche Geschäftsinformationen aus. Die beiden Unternehmen stimmten sich zudem bei Verkäufen an Händler in Deutschland und Österreich ab, indem sie beispielsweise ihre jährlichen Preislisten und ihre Rabatte für diese Händler anglichen.


zurück

vg 17.06.2015