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Tabak: Markenverband und OWM gegen Totalwerbeverbote

Der Tabakindustrie drohen weitere Werbebeschränkungen. Nachdem ab Mai auch hierzulande zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen mit Schockbildern und entsprechenden Texten in den Handel kommen sollen, soll von Juli 2020 an auch Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino verboten werden.

Den entsprechenden Gesetzesentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) haben Markenverband und Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) nun scharf kritisiert. "Mit der Legende von einer internationalen Verpflichtung" treibe er die Bundesregierung dazu, "einen ordnungspolitischen Weg zu verlassen, der freien wirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht", heißt es in einer Mitteilung des Industrieverbände. Markenverband und OWM warnen vor schwerwiegenden Folgen für die Markenwirtschaft.

Gefahr, dass weitere Produktgruppen Ziel von Überregulierung werden

"Als Vorgriff auf eine Schwarz-Grüne Koalition übernehmen Teile der Union nun offensichtlich die Ideologie einer Bevormundungs- und Verbotspolitik", sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. "Damit vollführt die Union einen weiteren Schwenk weg von ihrer Basis, die gerade erst auf dem Parteitag im November einen klaren ordnungs- und wirtschaftspolitischen Kurs in Werbefragen gefordert hat." Wer bereit sei, für ein Produkt im freien Wettbewerb die Kommunikation zu untersagen, sei gewillt, den Wettbewerb zu  zerstören, denn ohne Kommunikation gebe es keine Märkte. Zudem werde durch weitreichende Kommunikationsverbote die Funktion von Marken als Identitäts- und Orientierungssystem zerstört.

"Aus Sicht der werbungtreibenden Unternehmen muss jedes legal hergestellte Produkt auch beworben werden dürfen. Ein solches Totalverbot für eine Produktgruppe wäre ein bislang nicht gekannter Eingriff in die unternehmerische Freiheit", ergänzt OWM-Vorsitzende Tina Beuchler. "Wer ein generelles Werbeverbot mit der Begründung erlässt, dass es den Gesundheitsschutz fördere, der kann bei anderen Produkten zwangsläufig nicht anders argumentieren. Es besteht die Gefahr, dass weitere Produktgruppen Ziel politischer Überregulierung werden. Aus Sicht der OWM sind Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherkompetenz der bessere Weg zum verantwortungsvollen Konsum."

ZAW kritisiert Kabinettsbeschluss zum Totalverbot der Tabakwerbung

Auch der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft kritisiert den Kabinettsbeschluss zum vollständigen Verbot der Tabakwerbung scharf. "Die Politik traut dem Bürger offenbar nicht zu, mit Tabakwerbung umgehen zu können", sagt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. "Das ist ein realitätsferner Rückfall in die Zeiten staatlicher Bevormundung ohne gesundheitspolitische Effekte."

Gleichzeitig sieht der ZAW die Gefahr einer ordnungspolitischen Signalwirkung für die gesamte Werbewirtschaft: "Das Fundament des Werbemarkts wird sich ändern, wenn das Verbotsgesetz vom Bundestag verabschiedet wird", befürchtet Parteina. "Bislang gehörte es zu den Grundfreiheiten der Unternehmen, mit erwachsenen Kunden kommunizieren zu können." Tabakerzeugnisse seien legal hergestellte und vertriebene Produkte. "Es ist unvereinbar mit den Eckpfeilern unseres Wirtschaftssystems, wenn der Tabakmarkt künftig nur noch im Verborgenen stattfinden darf", so Parteina.

Der ZAW appelliert an alle Beteiligten des Gesetzgebungsverfahrens, dem Verbot der Tabakwerbung eine klare Absage zu erteilen. Eine sachgerechte Werbepolitik müsse die tatsächlichen Marktgegebenheiten genauso berücksichtigen, wie die Verantwortung der werbenden Wirtschaft und die Souveränität der Bürger.

BLL: Totale Werbeverbote sind tiefer Einschnitt in die Freiheit

Auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) meldete sich zu Wort. "Es ist paradox - Politiker neigen zu Verboten, wenn sie etwas vermeintlich Positives bewirken wollen. Aber Verbote statt Aufklärung und Wahlfreiheit sind der falsche Weg", erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff mit Blick auf das Werbeverbot für Tabakprodukte in Kinos und auf Plakaten, das im Kabinett beschlossen wurde.

Ein vollständiges Verbot der Information und Werbung für rechtmäßige Produkte widerspreche nicht nur dem Grundgesetz, sondern es stehe auch im Gegensatz zu dem Bild des aufgeklärten Verbrauchers, der sich eigenständig für oder gegen etwas entscheiden könne. "Eine Entscheidung können Konsumenten aber nur treffen, wenn es eine Grundlage gibt. Diese wird mit einem totalen Werbeverbot genommen", erläutert Minhoff. Werbung und Verbraucherinformation seien unverzichtbare Elemente des Wettbewerbs einer funktionierenden Marktwirtschaft. Werde aktiv in den Wettbewerb eingegriffen und dieser eingeschränkt, so werde auch automatisch die Produktvielfalt beschnitten.


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vg 20.04.2016