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Bundeskartellamt überprüft Lieferbedingungen der Molkereien

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die von Molkereien gegenüber den Landwirten aufgestellten Lieferbedingungen von Rohmilch zu überprüfen. In einem Pilotverfahren werden zunächst die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK Deutsches Milchkontor GmbH sowie ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG untersucht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im vergangenen Jahr ist die staatliche Mengensteuerung über die Milchquote weggefallen. Diese wichtige Änderung hat aber kaum Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien gehabt. Langfristige Verträge, 100-prozentige Milchandienungspflichten und ein – auch für den Lebensmitteleinzelhandel – sehr transparentes Preissystem beschränken den Handlungsspielraum der Landwirte. Der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch wird hierdurch möglicherweise eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert. Das ginge zu Lasten der Landwirte."

Im Fokus der Untersuchung des Bundeskartellamtes stehen v.a. lange Vertragslaufzeiten sowie  Klauseln, die die Erzeuger verpflichten, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an ihre Molkerei zu liefern (sog. Andienungspflicht). Untersucht werden auch sogenannte Referenzpreissysteme, die laut den Kartellwächtern dazu führen, dass die Preisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zieht. Damit könnten Verhandlungen, die die individuelle Wertschöpfung und Vertriebsstärke der Molkerei bei der Auszahlungspraxis gegenüber den Erzeugern berücksichtigeten, unterbunden werden.

Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und der Rohmilch-Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird. 


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vg 21.04.2016