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Herausforderungen für die Kartellrechtspraxis

Am 5. Oktober 2017 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt. Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich über 120 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema "Innovationen – Herausforderungen für die Kartellrechtspraxis". Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof.

Thema der Beiträge war unter anderem, wie Erkenntnisse aus der Industrieökonomie für die Entscheidungspraxis fruchtbar gemacht werden können. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass Innovationen in der Prüfung verschiedene Rollen spielen können, etwa innerhalb von Schadenstheorien, aber auch als marktmachtrelativierender Faktor oder bei der Prüfung von Effizienzen einer Fusion oder Kooperation. Innovationsprozesse seien grundsätzlich mit erheblicher Unsicherheit behaftet, quantitative Prüfungsansätze daher schwierig anwendbar. Viele Teilnehmer sprachen sich dafür aus, in Bezug auf Innovationswettbewerb keine Verallgemeinerung ökonomischer Erkenntnisse anzustreben, sondern innerhalb der Kartellrechtspraxis ausgehend von einzelfallbezogenen Sachverhaltsaufklärungen eine differenzierende Systematik für verschiedene Branchen und Verfahrensarten zu etablieren.

Intensiv diskutiert wurde sowohl konzeptionell als auch anhand ausgewählter Fallpraxis, inwieweit bei noch in Entwicklung befindlichen Produkten der Bezug zu einem konkreten Schaden für den Wettbewerb  hergestellt werden kann, um diese in der kartellrechtlichen Prüfung adäquat zu berücksichtigen. Der Schutz des Innovationswettbewerbs und die damit verbundene langfristige Sicherung von Produktvielfalt (consumer choice) seien in vielen Fällen mindestens genauso bedeutend wie der Schutz kurzfristigen Preiswettbewerbs. Zudem wurden Ansätze angesprochen, auf deren Basis die optimale Interventionsneigung einer Wettbewerbsbehörde diskutiert werden kann. Hierbei gelte es im Einzelfall zwischen rechtzeitigem behördlichem Eingreifen zum Schutz des Wettbewerbsprozesses und freier Entwicklung der Marktdynamik abzuwägen, um fairen Wettbewerb zu sichern.

Das Arbeitspapier zu der Tagung sowie einzelne Vorträge der Teilnehmer können auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden.




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tor 09.10.2017