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Louboutin: Streit um Schutzfähigkeit der roten Sohle

Im Streit um die roten Sohlen der Schuhe von Christian Louboutin droht dem französischen Designer eine Niederlage. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat heute (6.2.) verkündet, dass nach Auffassung von Generalanwalt Maciej Szpunar eine Marke, die Farbe und Form kombiniert, nach dem Markenrecht der Union von der Eintragung ausgeschlossen oder für ungültig erklärt werden. Die Analyse dürfe sich nur auf den der Form innewohnenden Wert beziehen und nicht die Anziehungskraft berücksichtigen, die aufgrund des Rufs der Marke oder seines Inhabers von der Ware ausgehe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Zum Hintergrund: 2010 hatten Louboutin und sein Unternehmen die Marke in den Benelux-Ländern für die Klasse Schuhe und ab 2013 für die Klasse hochhackige Schuhe eingetragen. Das Unternehmen Van Haren, das in den Niederlanden Einzelhandelsgeschäfte für Schuhe beteibt, hatte 2012  hochhackige Damenschuhe verkauft, deren Sohlen rot waren. Louboutin hatte dagegen geklagt. Die Rechtbank Den Haag hatte dazu den Gerichtshof befragt.



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vg 06.02.2018