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EU-Zollbehörden: 31 Mio. gefälschte Waren beschlagnahmt

Die europäischen Zollbehörden haben im vergangenen Jahr an den EU-Außengrenzen mehr als 31 Millionen nachgeahmte und gefälschte Waren in einem Gesamtwert von über 580 Mio. Euro beschlagnahmt. Zwar sind die Gesamtzahlen seit 2016 zurückgegangen, doch machen gefälschte, potenziell gefährliche Waren für den täglichen Gebrauch, also etwa Gesundheitsprodukte, Arzneimittel, Spielzeug und Elektrogeräte, einen viel höheren Anteil an allen Beschlagnahmen aus: 43 Prozent aller beschlagnahmten Waren fielen in diese Kategorie. Die insgesamt am häufigsten vertretene Kategorie waren Nahrungsmittel, die 24 Prozent der Gesamtmenge der beschlagnahmten Waren ausmachten, gefolgt von Spielzeug (11 Prozent), Zigaretten (9 Prozent) und Bekleidung (7 Prozent), wie die Europäische Kommission mitteilt.

Bei den Beförderungsarten der gefälschten Waren liegt der Seeverkehr an der Spitze: 65 Prozent aller beschlagnahmten Artikel gelangten per Schiff in die EU, in der Regel in großen Sendungen. An zweiter Stelle liegt der Luftverkehr mit 14 Prozent der gefälschten Artikel, an dritter liegen Kurier- und Postdienste, die zusammen 11 Prozent ausmachten und hauptsächlich online bestellte Verbrauchsgüter wie Schuhe, Bekleidung, Taschen und Uhren betrafen.

China ist nach wie vor das Hauptursprungsland gefälschter Waren, die in die EU verbracht werden. Die meisten gefälschten Kleidungsstücke stammten aus der Türkei, während die meisten gefälschten Mobiltelefone und Zubehör, Tintenpatronen und Toner, CDs/DVDs sowie Etiketten und Aufkleber aus Hongkong und China in die EU gelangten. Aus Indien stammten die meisten gefälschten und potenziell schädlichen Arzneimittel. In 90 Prozent der Fälle wurden die sichergestellten Waren vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren eingeleitet, um eine Rechtsverletzung festzustellen oder strafrechtliche Sanktionen zu verhängen.

Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit dem Jahr 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Der vollständige Bericht ist hier abrufbar.




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tor 01.10.2018