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Kartellamt verhängt 376 Mio. Euro Bußgeld und untersucht Marktmacht der Internetwirtschaft

2018 hat das Bundeskartellamt rund 376 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen bzw. Verbände und 20 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie Edelstahlhersteller, Abpackbetriebe für Kartoffeln und Zwiebeln, Zeitungsverlage und die Walzasphaltproduktion. Die Behörde haben 25 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Sieben Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 51 Unternehmen wurden 2018 durchgeführt.

Das geht aus dem Jahresbericht 2018 der Behörde hervor. Kartellamtspräsident Andreas Mundt: "Kartellverfolgung bleibt eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Im laufenden Jahr 2019 haben wir bislang Kartellverfahren wegen Absprachen bei Lesezirkel-Anbietern sowie im Bereich Fahrradgroßhandel wegen vertikaler Preisbindungen abgeschlossen. Die Ermittlungen in einigen weiteren Verfahren sind bereits weit fortgeschritten."

Fusionskontrolle: Bundeskartellamt prüft Vorhaben

Im Jahr 2018 wurden rund 1.300 Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet. Davon wurden 13 Vorhaben in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Drei Vorhaben wurden freigegeben, eines nur unter Auflagen. In vier Fällen haben die beteiligten Unternehmen ihre Anmeldung aufgrund von Bedenken des Bundeskartellamtes im Hauptprüfverfahren zurückgenommen. Fünf dieser Hauptprüfverfahren wurden erst im laufenden Jahr 2019 beendet.

In den ersten Monaten des Jahres 2019 kam es in vier Fällen im Hauptprüfverfahren zu Rücknahmen der angemeldeten Vorhaben in Reaktion auf die vorläufigen wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes (Total/Görgen, National Geographic/Gruner&Jahr, Ameos/Sana-Kliniken und IBM/T-Systems). Untersagt hat das Bundeskartellamt im Jahre 2019 die Übernahme des Falzmaschinenherstellers MBO durch die Heidelberger Druckmaschinen AG und den Zusammenschluss der beiden Gleitlager-Hersteller Miba und Zollern.

Schwerpunkt Internetwirtschaft und Schutz der Verbraucher

Ein zentrale Thema ist auch die Internetwirtschaft. "Gegenüber großen Internetplattformen verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen die Märkte für den Wettbewerb offen halten und das Ausnutzen von Marktmacht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhindern", so Andreas Mundt. "In Sinne dieser Agenda hat auch unsere Entscheidung gegen Facebook, die Sammlung persönlicher Daten zu begrenzen, eine unmittelbar den Verbraucher schützende Komponente. Und wir tragen dafür Sorge, dass Wettbewerber, die nicht den gleichen Datenzugang haben wie Facebook, in Zukunft gestärkt werden."

Zum Schutz des Wettbewerbs treibe man zudem das Verfahren gegen Amazon wegen seiner Geschäftsbedingungen gegenüber den auf dem Amazon Marketplace tätigen Händlern voran.

Zum besseren Verständnis digitaler Märkte erarbeite man außerdem gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde ein Papier zum Thema Wettbewerb und Algorithmen und treibe die Sektoruntersuchung zum Thema Online-Werbung voran, die ein besseres Verständnis der digitalen Werbemärkte ermöglichen soll. "Einen klaren Bezug zur digitalen Wirtschaft haben auch unsere drei Sektoruntersuchungen mit rein verbraucherrechtlichem Hintergrund zu den Themen Online-Vergleichsportale, Smart-TVs und Einsatz von Nutzerbewertungen auf digitalen Portalen", sagt der Kartellamtspräsident. Eine neu eingerichtete Abteilung habe eine Sektoruntersuchung zur Transparenz und Fairness von Vergleichsportalen abgeschlossen sowie weitere Sektoruntersuchungen zum Umgang mit den Nutzerdaten bei Smart-TVs und eine Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet.

Hier geht es zum Jahresbericht des Bundeskartellamtes.



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vg 28.06.2019