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Der durchschnittliche freie Erfinder in Deutschland ist Bayer, Maschinenbauer und männlich, teilt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit - Quelle: Screenshot DPMA

Der durchschnittliche freie Erfinder in Deutschland ist Bayer, Maschinenbauer und männlich, teilt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit - Quelle: Screenshot DPMA

Patentanmeldungen

"Bayer, Maschinenbauer und männlich"

Im vergangenen Jahr 2021 wurden hierzulande mehr als 2.500 Patente von unabhängigen Entwickler:innen angemeldet, teilt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), München, mit. Bei der Auswertung fällt auf: Der Durchschnittsentwickler ist Bayer, Maschinenbauer und männlich. Denn jede vierte Patentanmeldung (24,6 Prozent) eines freien Erfinders oder einer freien Erfinderin kam 2021 aus Bayern. Fast vier von zehn Erfindungen (38 Prozent) sind dem Technologiesektor "Maschinenbau" zuzurechnen. Und nur 7,3 Prozent der Anmeldungen kamen von Frauen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 9 Prozent weniger Patente aus der freien Erfinderschaft als im Vorjahr angemeldet. Allerdings waren die Zahlen 2020 – offenbar pandemiebedingt – entgegen dem langfristigen Trend gestiegen. Die Zahl der Anmeldungen freier Erfinder:innen in 2021 knüpft nun an die Entwicklung vor Corona an, in der ein stetiger Rückgang zu beobachten war, so das Patentamt.

Erfinder:innen wichtig für Innovationslandschaft

"Spreizdübel, Schraubstollenschuh, Airbag – freie Erfinderinnen und Erfinder haben mit ihren Patentanmeldungen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte immer wieder wegweisende Akzente gesetzt. Sie sind und bleiben ein wichtiger Teil unserer Innovationslandschaft", sagt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer.

Die meisten Anmeldungen gab es neben Bayern (630 Anmeldungen) in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (455) und Baden-Württemberg (422). Die Patentanmeldungen freier Erfinder:innen machen 7 Prozent aller Anmeldungen aus Deutschland aus. Der weit überwiegende Teil angemeldeter Erfindungen stammt in Deutschland von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Diese werden in Patentanmeldungen auch als 'Anmelder:in' geführt, während der eigentliche Entwickler oder die Entwicklerin dort als 'Erfinder:in' angegeben wird. Als Erfindungen freier Erfinder:innen wertet das DPMA hingegen Anmeldungen, bei denen in beiden Punkten dieselbe natürliche Person angeführt wird.

Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums und beschäftigt als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt knapp 2.800 Mitarbeiter:innen an den drei Standorten München, Jena und Berlin.

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se 26.10.2022