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Schutz für neue Magazintitel beantragt

Rechtsanwältin Gabriela Hellwig, Nottuln, lässt in der Ausgabe des Titelschutz Anzeigers vom heutigen Dienstag (6.11.) für eine Mandantin den Titel Kochlust in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen und Abwandlungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie Online-Dienste schützen. Ebenfalls Schutz beantragt Göhmann Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Die Kanzlei lässt für einen Mandanten die Titel Bäckergastro, BäckerSnack und Bäckergastronomie in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse jeder Art und elektronische und digitale Medien, insbesondere CD-Rom, DVD und Online-Medien schützen.

Diese und weitere interessante Titelschutz-Anmeldungen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Titelschutz Anzeigers, einem der führenden Fachmedien für Titelschutz-Anmeldungen in Deutschland. Er erscheint wöchentlich im Hamburger Presse Fachverlag. Das Medium mit einer Auflage von 3.400 Exemplaren richtet sich an Medien-Anwälte, Verlage, Sender, Film- und TV-Produzenten sowie an die Tonträger-Industrie.


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vg 05.11.2012