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BGH-Urteil zum Dieselskandal: Käufern steht Schadensersatz zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sein erstes Urteil im Dieselskandal gefällt. VW-Käufern, die ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Fahrzeug gekauft haben, steht demnach Schadensersatz zu. Sie können die Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, müssen sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Das Gericht bestätigte damit eine Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz. Dieses hatte VW dazu verurteilt, an den Käufer eines gebrauchten VW Sharans 25.616,10 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Verhalten von VW sei im Verhältnis zum Kläger "objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren". Der Autobauer habe "auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des Kraftfahrzeugbundeamtes systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden".

Signalwirkung des Urteils

"Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert", sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt.

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vg 25.05.2020