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Kartellamt: Andros darf Spreewaldhof übernehmen

Die Marke Spreewaldhof wechselt den Besitzer: Die Andros Deutschland GmbH, Breuberg, darf die Obst- und Gemüseverarbeitung Spreewaldkonserve Golßen GmbH, Golßen, übernehmen. Das Bundeskartellamt, Bonn, gibt Erwerb von des vor allem für seine Spreewälder Gurken bekannten Unternehmens durch Andros frei. Die beiden Unternehmen hatten im Januar mitgeteilt, dass der Verauf ansteht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Schon vor dem Zusammenschluss verfügen beide Hersteller über einen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern auf dem Markt für Obstkonserven im Glas bzw. im Tetra Pak. Durch die Fusion entsteht in diesem Bereich ein deutlicher Marktführer in Deutschland. Nach umfangreichen Ermittlungen haben wir im Ergebnis dennoch keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Der Markt ist geprägt von Überkapazitäten. Wettbewerber sind in der Lage, schnell zu reagieren, zum Beispiel indem sie ihr Angebot deutlich ausweiten. So können sie den Verhaltensspielraum von Spreewaldhof/Andros auch künftig wirksam begrenzen. Zudem stehen den Herstellern mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sehr große Nachfrager gegenüber. Der bisher intensive Wettbewerb wird also intensiv bleiben."

Der Umsatz von Spreewaldhof betrug 2020 circa 100 Millionen Euro und wurde überwiegend in Deutschland erzielt. Andros ist ein familiengeführter französischer Konzern, der weltweit tätig ist und neben Obstkonserven u.a. auch verschiedene Desserts, Getränke sowie Konfitüren herstellt. Zum Unternehmen gehören die Konfitüren und Fruchtaufstriche von Bonne Maman, Fruchtprodukte der Marke Odenwald, kalorienreduzierte "Obst im Glas"-Produkte und Konfitüren von Natreen sowie Fruchtkonserven von Libby’s. Andros hatte 2020 einen Umsatz von crica zwei Milliarden Euro in der EU.

Nach der wettbewerblichen Prüfung sei angesichts spezifischer Marktgegebenheiten nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich behindern werde, so die Kartellwächter. Der Markt wiwerde rd von Handelsmarken geprägt und die Lebensmitteleinzelhändler nutzten jährliche Ausschreibungen zur Vergabe der Aufträge. Über diese könnten Lebensmitteleinzelhändler kurzfristig auf qualitativ und preislich ebenbürtige Wettbewerber der Beteiligten mit hinreichenden Freikapazitäten und notwendigem Know-how ausweichen.



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vg 24.06.2021