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Sozial- und Umweltberichterstattung

EU-Unternehmen müssen künftig über Nachhaltigkeit berichten

Quelle: Nyul/Fotolia

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Große Unternehmen in der Europäischen Union müssen Verbraucher künftig über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren. Das Europäische Parlament und der Rat – also die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten - haben sich am 21.6.2022 über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geeinigt. Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) werden nun zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Die Richtlinie werde die Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen, indem sie verpflichtet werden, ihre Auswirkungen auf die Menschen und den Planeten offen zu legen. Damit solle "dem Greenwashing ein Ende gesetzt und die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichtsstandards auf globaler Ebene geschaffen werden".

Neue EU-Nachhaltigkeitsstandards

Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle großen Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro), unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die Unternehmen müssen auf der Grundlage gemeinsamer Standards über ihre Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechte, die Sozialstandards und die Arbeitsethik berichten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Informationen, die Unternehmen über ihre Auswirkungen auf das Klima oder die Menschenrechte bereitstellen, von unabhängigen Stellen geprüft und zertifiziert werden. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden gleichberechtigt sein, und Investoren werden endlich Zugang zu zuverlässigen, transparenten und vergleichbaren Daten haben. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem EU-Markt tätig sind (150 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU), müssen gleichwertige Berichterstattungsregeln befolgen. Die Mitgliedstaaten werden die Einhaltung der Vorschriften mit Hilfe der Kommission überwachen.

Für eine Handvoll KMU, die an öffentlichen Märkten notiert sind, werden weniger strenge Berichtsstandards gelten. Bis 2028 haben sie die Möglichkeit, sich von dem neuen System zu befreien.

"Heute sind die Informationen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Arbeitsethik lückenhaft, unzuverlässig und leicht zu missbrauchen. Einige Unternehmen berichten nicht. Andere berichten über das, was sie wollen. Investoren, Verbraucher und Aktionäre sind ratlos. Von nun an wird eine saubere Menschenrechtsbilanz genauso wichtig sein wie eine saubere Bilanz", sagt Pascal Durand, der die Verhandlungen für das Parlament führte. "Der europäische Markt für Prüfungen außerhalb der Rechnungslegung wird standardisiert, viel strenger und transparenter sein. Dem Parlament ist es gelungen, eine Öffnung des Marktes für Abschlussprüfungen durch die Mitgliedstaaten zu erreichen, um Platz für neue zertifizierte Akteure zu schaffen, die zu wichtigen Akteuren werden können, und ihn nicht nur in den Händen der Finanzprüfer, insbesondere der großen Vier, zu belassen."

Die nächsten Schritte

Das Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung vor ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt förmlich genehmigen. Das Abkommen tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft, und seine Bestimmungen müssen nach 18 Monaten in das nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden.





 

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vg 22.06.2022