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Bundeskartellamt

VW und Bosch dürfen gemeinsam am automatisierten Fahren arbeiten

Das Bundeskartellamt, Bonn,gibt grünes Licht für den Start einer Entwicklungskooperation der Robert Bosch GmbH und der Volkswagen AG zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens. Die Kartellwächter werden kein Verfahren gegen das Projekt einleiten. Die Kooperation der beiden Unternehmen dient der Entwicklung einer gemeinsamen Software-Lösung im Bereich des teilautomatisierten Fahrens. Die Unternehmen planen die Entwicklung einer sogenannten 360° -Video-Perception-Software, die die Signale und Daten von zahlreichen Kameras, Radaren und Sensoren zentral zusammenführt und unter Einsatz von künstlicher Intelligenz verarbeitet. Die Software soll insbesondere in Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns zum Einsatz kommen, aber auch für andere Automobilhersteller zur Verfügung stehen.

Bei der Entwicklung wird Bosch als Automobilzulieferer sein bisheriges Know-how bei der Entwicklung von automatisierten Fahrsystemen einbringen. VW verfügt als Automobilhersteller über eine große Fahrzeugflotte, über die kontinuierlich und in Echtzeit Massedaten generiert werden können, die zur Entwicklung der geplanten Software notwendig sind.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das automatisierte Fahren gehört zu den spannendsten Zukunftsthemen der Automobilindustrie. Wir beobachten derzeit ein Rennen um die innovativsten Lösungen bei der Forschung an dieser Zukunftstechnologie. Aufgabe des Kartellamts ist es, den Wettbewerb bereits auf der Ebene der Forschung und Entwicklung zu erhalten, da hier die Grundlagen für zukünftige Produkte und Märkte gelegt werden."

Kooperation und die europäische F&E-Gruppenfreistellungsverordnung

Die vorliegende Kooperation diene der Forschung und Entwicklung (F&E) und sei daher an den Maßstäben der europäischen F&E-Gruppenfreistellungsverordnung zu messen. Diese stelle Kooperationen im F&E-Bereich unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot frei. Maßgeblich ist laut Kartellamt unter anderem, in welchem Entwicklungsstadium sich die F&E befindet, inwieweit konkurrierende F&E-Pole anderer Wettbewerber erhalten bleiben und welche Marktposition den Kooperationspartnern zukommt. Im aktuellen Fall sei zu berücksichtigen gewesen, dass die geplante Software schwerpunktmäßig in VW-eigenen Fahrzeugen zum Einsatz kommen werde. Neben den Kooperationspartnern forschen und entwickeln zudem zahlreiche Unternehmen der Automobilbranche, aber auch globale IT-Unternehmen unter erheblichem Finanz- und Ressourceneinsatz und oft auch in internationalen Kooperationen an konkurrierenden Lösunge, so die Kartellwächter. Dies gelte sowohl für die Entwicklung ganzer Fahrsysteme als auch für die Entwicklung einzelner Software-Komponenten, die für automatisierte Fahrsysteme notwendig sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben entschieden, im Rahmen seines Aufgreifermessens von der Einleitung eines Verfahrens abzusehen. Es werde die Weiterentwicklung der Kooperation jedoch auf der Grundlage der kartellrechtlichen Selbsteinschätzung der Unternehmen weiter im Blick behalten.

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vg 05.07.2022