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Quelle: Nyul/Fotolia

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Online-Plattformen

EU-Parlament stimmt für DMA und DSA

Das Europäische Parlament hat das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA – Digital Services Act) und das Gesetz für die digitalen Märkte (DMA – Digital Markets Act) angenommen. Das Gesetz über digitale Dienste wurde mit 539 zu 54 Stimmen bei 30 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz über digitale Märkte wurde mit 588 zu elf Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen. Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge zur Regulierung von Online-Plattformen im Dezember 2020 unterbreitet. So sollen klare Normen für Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen von Technologieunternehmen festgelegt werden. Mit dem DSA sollen Bürger:innen und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das DMA soll sicherstellen, dass es auf den große Online-Plattformen, den so genannten Gatekeepern, fair zugeht.

"Der Rechtsakt über digitale Dienste ermöglicht den Schutz der Rechte der Nutzer im Internet. Die Akte über digitale Märkte schafft faire, offene Online-Märkte", so Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Vestager betonte, dass man damit auch online gegen illegale Hassrede vorgehen kann. Dazu komme, dass Online gekaufte Produkte sicher sein müssen.

"Große Plattformen müssen auf die Förderung eigener Interessen verzichten, ihre Daten mit anderen Unternehmen teilen, mehr App-Stores ermöglichen. Denn mit der Größe kommt die Verantwortung - als große Plattform gibt es Dinge, die man tun muss, und Dinge, die man nicht tun darf."

Nächste Schritte für DMA und DSA

Nach der Verabschiedung des Pakets für digitale Dienste in erster Lesung durch das Europäische Parlament müssen beide Texte nun vom Rat der Europäischen Union formell angenommen werden. Nach ihrer Unterzeichnung werden der Rechtsakt über digitale Dienste und der Rechtsakt über digitale Märkte im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Rechtsakte werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, also im Herbst 2022s, in Kraft treten.

Digital Services Act: BVDW warnt vor offenen Fragen

Mit dem endgültig verabschiedeten Digital Services Act (DSA) kommen viele offene Fragen auf die deutsche Politik und auf Unternehmen zu, so der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVD), Berlin, in einer Mitteilung. Die Digitale Wirtschaft stehe mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnungen vor massiven Herausforderungen in der Praxis, auch wenn das finale Ergebnis vergleichsweise moderat ausgefallen sei. Das Paket aus DSA und DMA stelle dennoch die umfassendste Neuregelung für die Digitale Wirtschaft dar, die Europa in diesem Jahrtausend erlebt habe.

"Die vielen neuen Anforderungen müssen praktikabel umgesetzt werden. Wir raten allen Marktteilnehmern der Digitalen Wirtschaft, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Übergangsfrist zu nutzen und sich frühzeitig mit den Konsequenzen zu beschäftigen", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.


Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. sieht weiter Schlupflöcher bei Produktfälschungen

Mit Blick auf das Thema Produktfälschungen hatte sich der Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM), Berlin, mehr vom DSA serhofft. Dieser sieht unter anderem vor, dass Internet-Handelsplattformen, die Händlern den Verkauf von Waren an Verbraucher ermöglichen, deren Identität vor Geschäftsaufnahme feststellen müssen.

"Leider war das bisher nicht überall üblich. Von daher ist die neue Regelung ein deutlicher Fortschritt, allerdings wäre ein breiterer Anwendungsbereich über die Plattformen hinaus sinnvoll gewesen", so Volker Bartels, Vorsitzender des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie.

Zusätzlich soll der DSA für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. So müssen die Plattformen ihre Kunden zukünftig informieren und über ihre Rechte aufklären, wenn sich ein gekauftes Produkt im Nachhinein als Fälschung herausstellt.

"Der Digital Services Act bringt in einigen Bereichen wichtige Fortschritte, insbesondere bei den Maßnahmen der Plattformen zur Verhinderung offensichtlicher Rechtsverletzungen wird es aber weiter Probleme geben", sagt Bartels. "Für die Zukunft wird maßgeblich sein, wie die Einhaltung der neuen Pflichten überwacht wird."

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vg 05.07.2022