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Graumarktware

Luxuskosmetik von Kanebo nicht bei Real

Real darf keine Graumarktware des japanischen Luxuskosmetikherstellers Kanebo verkaufen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und europaweit den Online- sowie Filialvertrieb von Graumarktware durch die Handelskette untersagt. Kanebo hatte Real wegen des Wiederverkaufs von mit den Marken Sensai und Kanebo gekennzeichneter Originalkosmetik unter anderem auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie Schadensersatz in Anspruch genommen.

Wegen des markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes ist ein Verbot des Weiterverkaufs von Originalware, die ein Hersteller selbst in der EU auf den Markt gebracht hat, zwar regelmäßig ausgeschlossen. Der Hersteller kann sich einem solchem Vertrieb jedoch aus "berechtigten Gründen" widersetzen, heißt es in einer Mitteilung der Kanebo Cosmetics Deutschland GmbH, Hamburg. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf liegt demnach ein solcher berechtigter Grund vor, wenn Luxuskosmetik in einem Umfeld weiterverkauft wird, das geeignet ist, das Prestigeimage der mit der Ware gekennzeichneten Marke zu beeinträchtigen.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht sowohl den Luxuscharakter der Kosmetikprodukte als auch eine Rufbeeinträchtigung als gegeben an. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass die angegriffene Warenpräsentation dem Image der Kosmetikprodukte nicht gerecht werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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vg 19.10.2022