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Grüner Deal

EU will abfallintensive Verpackungen verbieten und Recycling fördern

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die EU-Kommission will die EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle überarbeiten und hat neue Vorschläge zur Reduzierung von Verpackungsmüll durch Wiederverwendung und Recycling präsentiert. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung werden drei Hauptziele verfolgt: Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.

Verpackungsmüll vermeiden und alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig machen

Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Zur Förderung der Wiederverwendung bzw. des Nachfüllens von Verpackungen sollen die Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten. Ferner werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben.

Um unnötige Verpackungen zu vermeiden, werden bestimmte Verpackungen verboten, zum Beispiel Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels. 

Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen. Dazu werden unter anderem Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt. Zudem wird präzisiert, welche sehr wenigen Verpackungsarten kompostierbar sein müssen, damit Verbraucher sie in den Biomüll werfen können. Darüber hinaus wird es verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen.

Jede Verpackung soll mit einem Etikett versehen werden, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.

EU-Parlament und Rat beraten die Vorschläge

Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.

Politischer Rahmen für biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe

Es soll auch Klarheit in Bezug auf biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe geschaffen werden. Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe legt dar, für welche Anwendungen diese Kunststoffe echte Umweltvorteile bringen und wie sie gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal: "Wir räumen mit verwirrenden Aussagen zu biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen auf, damit Hersteller und Verbraucher wissen, unter welchen Bedingungen solche Kunststoffe wirklich umweltfreundlich sind und zu einer grünen Kreislaufwirtschaft beitragen."
 

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vg 01.12.2022