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Kartellrecht

EU einigt sich mit Amazon

Im Verfahren gegen Amazon hat die Europäische Kommission die Zusagen von Amazon akzeptiert, bei denen es unter anderem darum geht, die Bedingungen für unabhängige Anbieter:innen auf der Plattform zu verbessern. Die Verpflichtungen von Amazon räumen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern sowie eine etwaige Ungleichbehandlung beim Zugang von Verkäufern zur Buy-Box und zu Prime aus, teilte die EU-Kommission mit. In Europa gelten damit künftig fairere Regeln. um ein laufendes Wettbewerbsverfahren gegen das Internet-Kaufhaus zu beenden, sagte Amazon unter anderem zu:

  • Das zweite, konkurrierende Buy-Box-Angebot (das Einkaufswagen-Feld, in dem Kunden mit einem Klick Güter bestellen können) wird besser präsentiert, d. h. deutlicher hervorgehoben; ferner wird ein Überprüfungsmechanismus eingeführt für den Fall, dass die Präsentation bei den Kunden keine angemessene Aufmerksamkeit erweckt.
  • Transparenz und frühzeitige Information von Verkäufern und Beförderungsunternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen und die neuen Rechte der Verkäufer und Beförderungsunternehmen werden verstärkt, um u. a. Verkäufern frühzeitig einen Wechsel zu unabhängigen Beförderungsunternehmen zu ermöglichen.
  • Es werden die Voraussetzungen geschaffen, damit unabhängige Beförderungsunternehmen ihre Amazon-Kunden im Einklang mit den Datenschutzvorschriften direkt kontaktieren und mit den Zustelldiensten von Amazon vergleichbare Dienste anbieten können.
  • Die Daten von Beförderungsunternehmen, insbesondere Daten zum Frachtprofil, werden besser vor dem Zugriff der konkurrierenden Logistikdienste von Amazon geschützt.
  • Die Befugnisse des Überwachungstreuhänders werden durch weitere Meldepflichten ausgeweitet.
  • Es wird ein zentralisiertes Beschwerdeverfahren eingeführt, das alle Verkäufer und Beförderungsunternehmen bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Verpflichtungen nutzen können.
  • Die Laufzeit der Verpflichtungen in Bezug auf Prime und das zweite, konkurrierende Buy-Box-Angebot wird auf sieben Jahre verlängert (ursprünglicher Vorschlag: fünf Jahre).

Über das Verfahren gegen Amazon

Die Kommission leitete im Juli 2019 ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die Nutzung nichtöffentlicher Daten der Marktplatzverkäufer durch Amazon ein. Dabei ging es darum, dass Amazon auf dem französischen und dem deutschen Markt eine beherrschende Stellung für die Bereitstellung von Online-Marktplatzdiensten für Drittverkäufer einnehme. Amazons Rückgriff auf nicht öffentliche Geschäftsdaten von Marktplatzverkäufern zur Kalibrierung seiner Einzelhandelsentscheidungen verzerre den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform und verhindere wirksamen Wettbewerb.

Parallel dazu leitete die Kommission am 10. November 2020 eine zweite Untersuchung ein. Damit prüfte sie, ob die Kriterien, die Amazon für die Auswahl der Gewinner der Buy Box festlegt – und die es Verkäufern ermöglichen, Produkte im Rahmen des Prime-Programms anzubieten – zu einer Vorzugsbehandlung des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon oder von Verkäufern führen, die die Logistik- und Lieferdienste von Amazon nutzen.

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, hatte Amazon zunächst Verpflichtungsangebote vorgelegt, die die Kommission geprüft und einem Markttest unterzogen hatte und die nun noch einmal angepasst wurden.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik: "Der Beschluss legt neue Regeln dafür fest, wie Amazon sein Geschäft in Europa betreibt. Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere geschäftliche Vorgehensweisen ändern müssen. Das gilt für die Nutzung von Daten, die Auswahl von Verkäufern bei der Angebotsplatzierung in der Buy-Box und die Bedingungen für den Zugang zu Amazon Prime. Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten und vergrößern die Auswahl, was konkurrierenden unabhängigen Einzelhändlern und Beförderungsunternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommt."

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vg 21.12.2022