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Molkereiprodukte

Kartellamt genehmigt Müller-Deal mit Friesland Campina - nach Zusagen u.a. zu Tuffi

Die Unternehmensgruppe Theo Müller (Marken: Müller, Weihenstephan, Sachsenmilch) darf das deutschen Verbrauchergeschäft der niederländischen Molkereigenossenschaft Royal FrieslandCampina N.V.  übernehmen. Die Unternehmen hatten das Vorhaben Mitte 2022 bekannt gegeben. Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die Übernahme nun freigegeben. Müller darf damit Marken und Produktionsstätten für zahlreiche Molkereiprodukte von Royal Friesland Campina übernehmen. Dazu gehören insbes. die Marken Landliebe und Tuffi. Wegen wettbewerblicher Bedenken in Teilbereichen erfolgte die Freigabe aber nur nach Zusagen der Beteiligten. So muss Müller den Geschäftsbereichs Tuffi an eine unabhängige dritte Molkerei verkaufen und Markenlizenzen an der Marke Landliebe erteilen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Unternehmensgruppe Theo Müller verfügt bei Molkereiprodukten durch ihre umfassende Produktpalette und die Bekanntheit ihrer Marken über eine starke Marktposition. Auf den Märkten für Milchreis, frische Milchmischgetränke und Basismilchgetränke ist die Müller-Gruppe mit weitem Abstand marktbeherrschend. Diese schon heute überragende Marktstellung wäre durch die Übernahme der Bereiche von Friesland Campina weiter verstärkt worden. Allerdings ist es Unternehmen in der Fusionskontrolle möglich, Zusagen vorzulegen, die unsere Bedenken ausräumen. In diesem Fall sorgen die Zusagen dafür, dass sämtliche problematische Überschneidungen entfallen. Der gesamte Geschäftsbereich Tuffi von Friesland Campina wird an eine unabhängige dritte Molkerei veräußert. Zudem wird die Theo Müller-Gruppe exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Markenlizenzen an der Marke Landliebe erteilen. Damit stellen wir sicher, dass unabhängige Dritte die Marktposition von Friesland Campina in diesen Bereichen einnehmen und der Wettbewerb somit erhalten bleibt."

Über die Untersuchung des Kartellamtes

Die Unternehmensgruppe Theo Müller und Royal Friesland Campina gehören in Deutschland zu den größten zehn Molkereien. Bei den Ermittlungen des Amtes lag zunächst ein besonderes Augenmerk auf der Abgrenzung der relevanten Märkte für verschiedene Dessertprodukte. Im Grundsatz wird auf die Austauschbarkeit der Produkte aus Sicht der unmittelbar Nachfragenden, also hier des Lebensmitteleinzelhandels, abgestellt. Im vorliegenden Fall wurde zudem die Austauschbarkeit aus Sicht der Verbraucher:innen untersucht und in die Marktabgrenzung einbezogen. Nach den Ermittlungen liegt der Marktanteil der Müller-Gruppe in allen drei problematischen Bereichen – frische Milchmischgetränke, Milchreis und Basismilchgetränke – bei über 60 Prozent. Damit ist die Schwelle für eine vermutete Marktbeherrschung von 40 Prozent deutlich überschritten. Sämtliche problematische Überschneidungen werden jedoch laut den Kartellwächtern durch die Zusagen der Beteiligten entfallen.

So werden zum Beispiel die Lizenzen exklusiv, unwiderruflich und unbefristet zum Vertrieb von Milchreis und frischen Milchmischgetränken unter der Marke Landliebe erteilt. Dadurch werde sichergestellt, dass lediglich die Lizenznehmerin, nicht aber Theo Müller selbst, Milchreis und frische Milchmischgetränke unter der Marke Landliebe vertreiben kann, so das Bundeskartellamt.

Weitere Molkereiprodukte nicht betroffen

Für die weiteren von dem Zusammenschluss betroffenen Molkereiprodukte wie frische Milch, H-Milch, Joghurt, Pudding, Grießpudding, Quark, Butter und Sahne kommt es durch den Zusammenschluss ebenfalls zu teilweise signifikanten Marktanteilszuwächsen für die Unternehmensgruppe Theo Müller. Der gemeinsame Marktanteil liegt jedoch unter der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung von 40 Prozent. Hier ergeben sich nach den Ermittlungen keine wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung des Zuerwerbs in diesen Bereichen rechtfertigen könnten. Das Vorhaben kann daher für die übrigen betroffenen Bereiche ohne Bedingungen oder Auflagen vollzogen werden.

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vg 22.02.2023