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Wegwerfgesellschaft

EU einigt sich auf Gesetzentwurf für ein Recht auf Reparatur

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die EU-Kommission hat einen neuen Gesetzentwurf für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Damit soll es für Verbraucher:innen künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Der Vorschlag sieht ein Recht auf Reparatur sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer:innen Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Über die gesetzliche Garantie hinaus soll den Verbraucher:innen ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine Reparatur zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen:

  • Anspruch der Verbraucher:innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher/innen jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Auch soll es die Hersteller dazu anregen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher:innen über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen.
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbrauche:rinnen die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, sie soll den Verbraucher:innen helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucher:innen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Das soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen und dem Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.
  • Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen wird entwickelt. Er soll den Verbraucher:innen dabei helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine 'einfache Reparatur' steht allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offen. Sie müssen bereit sein, sich zu Mindestqualitätsstandards zu verpflichten, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten.

Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal: "Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator muss nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss. Im vergangenen Jahr haben wir Vorschriften vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Produkte grundsätzlich reparierbar sind. Heute schlagen wir vor, die Reparatur zu einer einfachen und attraktiven Option für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen."

DIHK-Präsident Peter Adrian und Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zum 'Right to Repair'

"Viele Unternehmen stellt das vorgeschlagene Recht auf Reparatur vor große Herausforderungen", sagt Peter Adrian, DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer. "Natürlich unterstützt die Wirtschaft einen effizienten Umgang mit Ressourcen und damit auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft. Die Verlängerung des Anspruchs auf Reparatur, das dadurch notwendige längere Vorhalten von Ersatzteilen, die Rücknahme von fehlerhaften Geräten oder die Begrenzung der Frist für Reparaturen auf 15 Tage bedeuten jedoch zahlreiche logistische und finanzielle Belastungen."

Sehr viele Unternehmen seien derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen. Daher sollte die EU viel stärker auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Unternehmen setzen, so Adrian. Gerade mittlere und kleinere Unternehmen bräuchten ausreichend Zeit für die Anpassung. Die Politik solle sie nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen überfordern. Denn wenn neue Vorgaben in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar sind, trage das gerade nicht zu einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft bei.

Auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder äußerte sich. "Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Reparatur kann zur Langlebigkeit der Geräte beitragen, es reicht aber nicht aus. Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt. Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Wichtig ist unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, so genannte Refurbished-IT. So könnte bei der Reparatur insbesondere von älteren Elektronik-Produkten auch ein Ersatz mit einem wiederaufbereiteten Gerät erfolgen. Hier sollte die EU-Kommission nachbessern – auch im Sinne der Verbraucher:innen, die dann nicht lange auf eine Reparatur warten müssen."

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vg 23.03.2023