ANZEIGE

ANZEIGE

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWB-Novelle gibt Bundeskartellamt weitreichende Befugnisse, Kritik vom BDI

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Die Bundesregierung hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, das sogenannte Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz. Der Gesetzentwurf soll das geltende Wettbewerbsrecht fortsetzen und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können, heißt es in einer Mitteilung. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten seien, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.

Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck: "Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen. Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucher:innen vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. Und Wettbewerb sorgt für Innovation. Wir brauchen Innovationswettbewerb, um Wachstum und Transformation unserer Wirtschaft zu beschleunigen. Und dazu zählt auch das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen. Daher stärken wir mit der Novelle die Befugnisse des Kartellamts, damit Verbraucher:innen bessere Qualität zu besseren Preisen erhalten."

Das sieht die GWB-Novelle vor

Unter anderem ist ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts. Künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt  oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür sind die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competiton and Market Authority  ̶  CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.

Außerdem wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um karetellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen. Zudem schaffe der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann, heißt es in der Erklärung.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

BDI sieht Schwächung des Stanorts Deutschland

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. kritissiert den Entwurf.

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: "Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter. Wichtige Investitionen in Innovationen und Marktwachstum werden am Standort unterbleiben, wenn Unternehmen trotz Befolgung aller Wettbewerbsregeln Sanktionen befürchten müssen."

Im Vergleich zum Ursprungsentwurf seien zwar die "zunächst grenzenlosen behördlichen Eingriffsinstrumente" deutlich reduziert und der Rechtsschutz der Unternehmen verbessert worden. Die Nachbesserungen des Entwurfs könne die Grundentscheidung aber nicht heilen, dass künftig das Bundeskartellamt auch ohne einen Regelverstoß mit Sanktionen bis zur Entflechtung in unternehmerische Rechtspositionen eingreifen könne.

"Die Möglichkeit der Neustrukturierung von Märkten darf nicht in die Hände einer Aufsichtsbehörde gelegt werden", so Plöger. "Der Staat sollte rechtmäßiges Wachstum gerade fördern, nicht durch eine Verschärfung von Eingriffsinstrumenten und härteren Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestrafen. Dafür wird sich die Wirtschaft im parlamentarischen Verfahren intensiv einsetzen."

zurück

vg 06.04.2023