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Green Deal

EU-Staaten einigen sich auf Ökodesign-Verordnung

Quelle: Nyul/Fotolia

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Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Jahr den Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) vorgelegt hat, haben die Minister:innen der EU sich nun auf eine gemeinsame Position geeinigt. Unter anderem wurde eine Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren erzielt. Auch ein Digitaler Produktpass soll eingeführt werden. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten.

Die neue Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Sie legt den allgemeinen Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen fest, indem sie bestimmt, welche Produktaspekte (z. B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz, CO2-Fußabdruck) mit diesen Anforderungen verbessert werden können. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt.

Staatssekretär Sven Giegold vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): "Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte setzt die EU einheitliche Regeln für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Entwicklung grüner Zukunftstechnologien. Diese Regeln sind nicht nur gut für die Umwelt und die Schonung unserer knapper werdenden Ressourcen. Die nachhaltigen Produktstandards fördern die Innovationskraft der Industrie und sind damit Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit der EU."

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Die neue Ökodesign-Verordnung stellt dabei selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen.

Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): "Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind, und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Die sinnlose Vernichtung gebrauchsfähiger Waren wird verboten. Besonders wichtig ist dies bei Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet wird. Mit dem Digitalen Produktpass stärken wir zudem die Rechte der Verbraucher:innen in der gesamten EU, die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert werden und sich so bewusst für besonders nachhaltige Produkte entscheiden können."

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vg 22.05.2023