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Unionsmarke

Emmentaler kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

Quelle: Nyul/Fotolia

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Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat entschiedne, dass der Begriff Emmentaler nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden kann. Emmentaler Switzerland hatt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum die internationale Registrierung des Wortzeichens Emmentaler für Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler vorgenommen. Diese internationale Registrierung wurde vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) jedoch zurückgewiesen, da die angemeldete Marke beschreibend sei. Dagegen hatte Emmentaler Switzerland Beschwerde eingelegt.

Auch das Luxemburger Gericht bestätigte nun den beschreibenden Charakter der angemeldeten Marke. Die "maßgeblichen deutschen Verkehrskreise", würden das Zeichen Emmentalerunmittelbar als Bezeichnung für eine Käsesorte verstehen. Da es für die Ablehnung der Eintragung eines Zeichens genüge, dass dieses Zeichen in einem Teil der Union beschreibenden Charakter hat, sei die Beschwerdekammer zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass die angemeldete Marke beschreibend ist, so das Urteil.

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vg 25.05.2023