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Packaging

EU-Kommission reagiert auf Kritik an der geplanten Verpackungsverordnung

Quelle: Nyul/Fotolia

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Nachdem der Deutsche Brauer-Bund und weitere Verbände den Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) kritisiert hat, mit dem EU die wachsende Flut des Verpackungsmülls in Europa eindämmen und die Kreislaufwirtschaft stärken will, bezieht die Kommission nun Stellung. Die Brauer hatten moniert, dass die Verorndung den Umweltschutz "auf absurde Weise" ausheble. Unter anderem werde im Rahmen neuer Deklarationspflichten eine dauerhaft angebrachte Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen gefordert. "Im deutschen Mehrwegsystem, wo seit jeher mit abwaschbaren Etiketten gearbeitet wird, würde dies den Weiterbetrieb der erfolgreichen Systeme unterbinden und auf eine vollständige Vernichtung der existierenden Mehrwegflaschen- und Kastenpools hinauslaufen, weil diese dann künftig nicht mehr genutzt werden dürften, obwohl sie noch viele Jahre im Einsatz sein könnten", so ein Kritikpunkt der Brauer.

Das sieht die EU-Kommission anders. Der Kommissions-Vorschlag sehe vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss: Etikett und QR-Code mit der Information, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört, so die Parlamentarier. Diese Information müsse dauerhaft angebracht sein. "Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, können diese Bedingung erfüllen", teilte die Kommission mit. "Vorausgesetzt, sie sind verfügbar, so lange die Flasche im Umlauf ist. Kommt sie in die Rotation zurück und löst sich das Etikett beim Waschvorgang ab, muss für die weitere Wiederverwendung ein neues angebracht werden. Es ist aber nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung ist im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt."

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Füllmaterialien eindämmen, Leerraum begrenzen

Auch einen weiteren Kritikpunkt addressiert Brüssel: So schlägt die Europäische Kommission vor allem auf Transportverpackungen bei Online-Käufen, bei denen viele zusätzliche Füllmaterialien anfallen,eine Obergrenze von 40 Prozent Leerraum vor. Das habe Befürchtungen bei den Brauern geweckt, dass damit auch Pfandkästen nicht mehr zulässig sind. "Den Leerraumanteil zu begrenzen, also die Luft in Transportverpackungen, mag mit Blick auf den Versandhandel sinnvoll sein – übertragen auf Wasser- oder Bierkästen würde die von Brüssel geplante Regulierung jedoch den Transport und die Lagerung von Mehrwegflaschen künftig unmöglich machen", so der Brauer-Bund.

Aus Sicht der Kommission spricht indes nichts dagegen, Transportverpackungen in bestehenden Mehrwegsystemen wie Bierkästen von dieser Regel auszunehmen, heißt es aus Brüssel. Das Pfandsystem in Deutschland sei ein Erfolg. Die Kommission ermuntere auch andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, solche Systeme einzuführen.

Der Deutsche Brauer-Bund begrüßte die Klarstellungen der EU-Kommission, sieht aber weiterhin eine Vielzahl ungelöster Fragen.

"Die Stärkung von Mehrwegsystemen gerade auch im Bereich der Getränkewirtschaft ist Ziel der geplanten EU-Verordnung, deshalb dürfen seit Jahrzehnten erfolgreich funktionierende Modelle durch die Regelungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden", betont DBB-Hauptgeschäftsführer Holger Eichele.

Entscheidende Fragen wie die Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen oder die geforderte Verwaltungsbürokratie für Pfandgesellschaften seien bislang offen.

 

Der Appell vom Verband Private Brauereien Deutschland e.V., dem Deutscher Brauer-Bund e.V., von Pro Mehrweg – Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V., vom Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. und vom Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. ist klar: "Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet. (...) Erfolgreich etablierte und funktionierende Mehrwegsysteme in den Ländern Europas müssen durch einen garantierten unbefristeten Bestandsschutz gesichert werden. Gefährdet die Europäische Union durch eine unbedachte Umweltpolitik ausgerechnet die Zukunft von Mehrweg, macht sie sich unglaubwürdig."

Pläne der EU

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird. Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Um unnötige Verpackungen entschieden anzugehen, werden bestimmte Verpackungen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels. Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen.

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vg 02.06.2023