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Wettbewerbsrecht

Bundestag beschließt 11. Novelle des GWB

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

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Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Am 5.4.2023 hatten Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Die Reform des Wettbewerbsrechts sieht vor, dass das Bundeskartellamt künftig nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten kann.

So ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt  oder – in Extremfällen und als ultima ratio – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür ist die Marktuntersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann. Auch wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Das bisher bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Voraussetzungen vom Bundeskartellamt noch nicht genutzt, da sehr hohe rechtliche Hürden galten. Diese werden nun abgesenkt. Zudem schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

"Die 11. GWB-Novelle ist ein Meilenstein, die den Wettbewerb vor allem auf vermachteten Märkten mit nur wenigen Anbietern beleben wird", so Habeck. "Das ist gerade in Zeiten hoher Inflation wichtig. Denn mehr Wettbewerb sorgt für bessere Produkte und niedrigere Preise und das ist vor allem eine gute Nachricht für die Verbraucher:innen. Konkret erhält das Bundeskartellamt hierfür mehr Eingriffsbefugnisse, um genau dort zu handeln, wo es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher:innen zu beobachten sind. Mehr und intensiverer Wettbewerb wirkt hier preissenkend und steigert die Produktqualität und Innovationstätigkeit."

 

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vg 07.07.2023