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BMDV

Wissing präsentiert Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Etwas sperrig kommt er daher, der Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz. Auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist der Vorschlag zu finden unter dem langen Namen 'Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze'.

Der Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Es ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese könnten für Plattformbetreiber bei bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes liegen, so das Ministerium. Der Vorschlag sieht zudem eine Stelle in der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland vor. Kommen die Online-Dienste ihren Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies dort melden. Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle soll laut BMDV durch weitere zuständige Behörden in den Bereichen Daten- und Jugendschutz ergänzt werden.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: "Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Mit der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen."

Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer (u.. Meta, Google) bereits in Kraft sind und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
 

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vg 08.08.2023