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Digital Markets Act

Diese großen Digitalkonzerne sind Gatekeeper und werden strenger reguliert

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die Europäische Kommission, Brüssel, hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das seit November 2022 in Kraft ist und seit Mai 2023 angewendet wird, erstmals sechs große Digitalkonzerne benannt, die als Gatekeeper künftig strengeren Regeln unterliegen: Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (u.a. Tiktok), Meta (u.a. Facebook, Instagram, Whatsapp) und Microsoft. Insgesamt fallen 22 Plattformdienste unter die Regeln des DMA. Die sechs Gatekeeper, also große Online-Plattformen, die gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Verbraucher:innenn dienen und die aufgrund dieser Stellung die Macht haben, den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren, haben nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen für jeden ihrer benannten zentralen Plattformdienste sicherzustellen.

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als 'Torwächter' benennen, wenn diese für Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucher:innen darstellen. Die identifizierten Gatekeeper haben nun sechs Monate Zeit, um ihre Geschäfte an die Regeln des DMA anzupassen. ansonsten drohen empfindliche Geldbußen von bis zehn Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmens, der bei wiederholter Zuwiderhandlung auf bis zu 20 Prozent hochgesetzt werden kann. Im Falle systematischer Zuwiderhandlungen kann die Kommission einen 'Torwächter' auch dazu verpflichten, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen. Sie kann dem Gatekeeper zudem verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung in Verbindung stehen.

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Marktuntersuchungen zu Microsoft und Apple

Bei einigen Diensten wird aktuell noch geprüft. Konkret geht es um die Suchmaschine Bing, den Bowser Edge und die Werbeplattform Microsoft Advertising (alle Microsoft) und den Kommunikationsdienst iMessage von Apple. Microsoft und Apple hatten angegeben, dass diese Plattformdienste nicht als Gatekeeper anzusehen seien und einspruch gegen die Einstufung eingelegt. Darüber hinaus hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um weiter zu prüfen, ob Apples iPadOS zu den 'Torwächtern' gezählt werden sollte, obwohl es die Schwellenwerte nicht erreicht.

Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser keine zentralen Plattformdienste

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Untersuchung auch festgestellt, dass Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser zwar die Schwellenwerte des Gesetzes über digitale Märkte für die Einstufung ihrer Betreiber als 'Torwächter' erreichen. Alphabet, Microsoft und Samsung hätten jedoch "hinreichend begründete Argumente dafür vorgelegt", dass diese Dienste nicht als Gatekeeper für die jeweiligen zentralen Plattformdienste anzusehen sind und nicht unter die Einstufung fallen.

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vg 07.09.2023