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Gesetz über digitale Dienste

EU-Kommission verlangt Auskunft von Meta und TikTok

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die Europäische Kommission hat Meta und TikTok förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zugestellt. Damit soll festgestellt werden, welche Maßnahmen die Online-Dienste ergriffen haben, um gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation auf ihren Plattformen vorzugehen - insbesodnere mit Blick auf die Terroranschläge der Hamas in Israel. Die Meta (Facebook, Instgram, Whatsapp) und TikTok sollen Informationen über die Maßnahmen vorlegen, die die Unternehmen unternommen haben, um ihren Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung illegaler Inhalte zu erfüllen. Darüber hinaus bezieht sich die Anfrage auf die Einhaltung anderer Elemente des DSA durch TikTok, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen im Internet.

Meta und TikTok müssen der Kommission nun bis zum 25. Oktober 2023 bzw. 8. November 2023 die angeforderten Informationen  übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Meta und TikTok wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Kampf gegen illegale Online-Inhalte

Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) beschleunigen. Konkret geht es um die Koordination ihrer Reaktion auf die Verbreitung illegaler Inhalte wie terroristischer Inhalte oder rechtswidriger Hassreden. Dazu hat die EU-Kommission eine Empfehlung veröffentlicht. Damit fordert sie die Mitgliedstaaten auf, bereits jetzt eine unabhängige Behörde zu benennen, die Teil eines Netzes künftiger Koordinatoren für digitale Dienste sein soll, und zwar noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 17. Februar 2024. Die EU-Kommission schlägt einen Mechanismus für die Reaktion auf Vorfälle vor, der die Zusammenarbeit zwischen der EU- Kommission und diesem Netz bei der Verbreitung illegaler Online-Inhalte regelt. Das betrifft insbesondere illegale Online-Inhalte, wenn diese eindeutig die Gefahr einer Einschüchterung von Bevölkerungsgruppen oder einer Destabilisierung der politischen und sozialen Strukturen in der Union bergen.

"Der Terroranschlag der Hamas hat auch zu einem Online-Angriff mit abscheulichen, illegalen Inhalten geführt, die Hass und Terror fördern", sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. "Mit unserem Gesetz über digitale Dienste verfügt Europa nun über strenge Vorschriften, um Nutzer:innen, einschließlich gefährdeter Bevölkerungsgruppen, vor Einschüchterung zu schützen und die Grundfreiheiten auch im Internet zu gewährleisten. Große Plattformen unterliegen neuen Verpflichtungen, um die von ihren Diensten ausgehenden Risiken zu mindern. Die Empfehlung wird uns helfen, unsere Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten zu koordinieren und unsere Gesellschaft zu schützen."

Seit August 2023 verpflichtet der DSA die benannten sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen, die auf die spezifischen systemischen Risiken ihrer Systeme zugeschnitten sind, einschließlich der systemischen Risiken, die durch die Verbreitung illegaler Inhalte entstehen.

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vg 20.10.2023