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EU-Verpackungsverordnung

Strengere EU-Vorschriften für Verpackungen

Quelle: Nyul/Fotolia

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Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat über die neue EU-Verpackungsverordnung abgestimmt und den Vorschlag mit 56 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen. Konkret sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen erleichtert, unnötige Verpackungen und Abfälle reduziert und die Verwendung von recycelten Inhalten gefördert werden. Unter anderem soll der Verkauf von sehr leichten Kunststofftragetaschen (unter 15 Mikron) verboten werden, es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

Neben den in der Verordnung vorgeschlagenen Gesamtzielen für die Verringerung von Verpackungen wollen die Abgeordneten auch spezifische Ziele für die Reduzierung von Kunststoffverpackungen festlegen (10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040). Der Kunststoffanteil in Verpackungen müsste je nach Art der Verpackung einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten, wobei für 2030 und 2040 spezifische Ziele festgelegt werden sollen.

Bis Ende 2025 soll die EU-Kommission die Möglichkeit prüfen, Zielvorgaben und Nachhaltigkeitskriterien für biobasierte Kunststoffe vorzuschlagen, die eine wichtige Ressource für die Defossilisierung der Kunststoffwirtschaft darstellen.

Förderung von Wiederverwendung und Nachfülloptionen für Verbraucher

Die Abgeordneten wollen eine Unterscheidung zwischen wiederverwendbaren und wiederbefüllbaren Verpackungen treffen und die Anforderungen an diese klären. Wiederverwendbare Verpackungen sollten eine Reihe von Kriterien erfüllen, einschließlich einer Mindestanzahl von Wiederverwendungen (die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden). Die Endvertreiber von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im HORECA-Sektor sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, ihre eigenen Behälter mitzubringen.

Verbot von "ewigen Chemikalien" in Lebensmittelverpackungen

Die Abgeordneten wollen die Verwendung von absichtlich zugefügten so genannten "ewigen Chemikalien" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFASs) und Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen verbieten. Diese Stoffe werden häufig verwendet, um Verpackungen feuerfest oder wasserdicht zu machen, insbesondere Lebensmittelverpackungen aus Papier und Pappe, und werden mit einer Reihe von gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung gebracht.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen

  • Höhere Anforderungen an alle Verpackungen in der EU, die als stofflich verwertbar gelten, wobei die Kommission Kriterien zur Definition von "für die stoffliche Verwertung konzipierten" und "in großem Umfang stofflich verwertbaren" Verpackungen festlegen soll;
  • Die EU-Länder müssten sicherstellen, dass 90 % der in Verpackungen enthaltenen Materialien (Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe) bis 2029 getrennt gesammelt werden;
  • Online-Diensteanbieter wären an die gleichen erweiterten Verpflichtungen zur Herstellerverantwortung gebunden wie die Hersteller.

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Nächste Schritte

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich auf der zweiten Plenartagung im November 2023 über das Verhandlungsmandat abstimmen.

Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor den Auswirkungen

Vor den Abstimmungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung betonte der Handelsverband Deutschland (HDE), Berlin, dass die Nutzung von Verpackungsformaten, die ihre ökologische Vorteilhaftigkeit nachweisen können, auch künftig nicht eingeschränkt werden dürfe.

"Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt", so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit.

Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten seien daher sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger seien. Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der HDE aber nicht als zielführend an.

"Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse spielt die Verpackung eine wichtige Rolle, um den optimalen Schutz zu gewährleisten und die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern. Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händler:innen weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen."

Das gelte ebenso für den Aufbau von Nachfüllstationen. Auch hier schweben dem Gesetzgeber feste Quoten vor.

"Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau", betont Gerstein.

Darüber hinaus gebe es nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit, weswegen starre Vorgaben gestrichen werden müssten und die Händler selbst entscheiden können sollten, wo es sich ökobilanziell lohne, Nachfüllstationen zu installieren, so der HDE. Weitere Herausforderungen zeichnen sich laut dem Verband mit Blick auf das deutsche Einwegpfandsystem ab.

"Es ist zwingend notwendig, dass nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme weiterhin ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen", so Gerstein.

Aktuell sehe der Gesetzgeber eine Harmonisierung der Pfandlogos vor, was für die Funktionsweise des deutschen Systems gravierende Folgen haben könnte.

"Das Logo dient nicht nur der Kundeinformation, sondern auch der Sicherheit des ganzen Systems. Ein europäisches Pfandkennzeichen wäre deshalb als Zusatz durchaus vorstellbar – das etablierte Sicherheitskennzeichen muss aber unbedingt weiter nutzbar bleiben", erklärt Gerstein.

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vg 25.10.2023