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Produkthaftungsrichtlinie

Binnenmarktausschuss stimmt für Recht auf Reparatur

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Die EU möchte die bestehenden Regeln für fehlerhafte Produkte aktualisieren. Der Binnenmarktausschuss hat nun für einen Gesetzentwurf für ein Recht auf Reparatur gestimmt, den die EU-Kommission im März 2023 vorgelegt hat. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat seinen Standpunkt zu einem neuen Recht auf Reparatur mit 38 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, Reparaturen während und nach der gesetzlichen Garantiezeit eines Produkts zu fördern und eine neue Reparaturkultur zu unterstützen.

Die bestehende Produkthaftungsrichtlinie wurde vor fast 40 Jahren verabschiedet. Ziel der Überarbeitung ist es, einheitliche Regeln für die Mitgliedstaaten festzulegen, das reibungslose Funktionieren der Digital- und Kreislaufwirtschaft sicherzustellen und Opfern fehlerhafter Produkte zu einer gerechteren Entschädigung zu verhelfen, heißt es in einer Meldung.

Verbraucher dazu anregen, Produkte zu reparieren, statt neue zu kaufen

Verkäufer sollen verpflichtet werden, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, sie ist faktisch unmöglich oder sie ist für den Verbraucher:innen unangenehm. Die Abgeordneten sprachen sich für Anreize für die Konsument:innen aus, innerhalb der Gewährleistungsfrist die Reparatur dem Ersatz vorzuziehen, zum Beispiel die Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr für reparierte Produkte. Die Abgeordneten fordern auch, dass die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.

Hersteller sollen über die gesetzliche Garantie hinaus verpflichtet werden

Die Hersteller sollen verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Produkten zu reparieren (z.B. Haushaltswaschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fahrräder), auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Um dies zu fördern, fordern die Abgeordneten, dass die Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und die Hersteller den Verbraucher:innen Ersatzgeräte als Leihgabe anbieten können. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten, so die Abgeordneten.

Ein transparenterer und wettbewerbsfähigerer Reparaturmarkt

Unabhängige Reparateure, Wiederaufbereiter und Endverbraucher:innen würden während der gesamten Lebensdauer eines Produkts Zugang zu allen Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen zu angemessenen Kosten erhalten. Nach Ansicht der Abgeordneten wird dies den Wettbewerb ankurbeln, die Reparaturkosten senken und den Verbrauchern eine größere Auswahl bieten.

Nationale Online-Plattformen sollen es den Kund:innen ermöglichen, lokale Reparaturwerkstätten (z. B. Reparatur-Cafés) und Verkäufer von überholten Waren zu finden. Die Verbraucher:innen könnten sich auch einen Überblick über die Reparaturbedingungen für jedes Gerät verschaffen, einschließlich Informationen über die Reparaturwerkstatt, den Höchstpreis und die benötigte Zeit, und wären dann in der Lage, verschiedene Angebote zu vergleichen.

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Berichterstatter René Repasi (S&D, DE): "Wir haben direkte Reparaturverpflichtungen für Hersteller eingeführt und neue Anreize für Verbraucher geschaffen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Wir haben die Rolle der unabhängigen Werkstätten gestärkt und stellen sie in den Mittelpunkt der Verbesserung der Reparatur in Europa. Durch einen besseren Zugang zu relevanten technischen Reparaturinformationen und erschwinglichen Ersatzteilen für Werkstätten, einschließlich der Förderung des 3D-Drucks von Teilen, wird mehr Wettbewerb die Reparaturkosten senken. Wir haben dies mit einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten verbunden, finanzielle Anreize zu schaffen, um den Reparatursektor anzukurbeln."

Über den Mandatsentwurf werden die Europaabgeordneten auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November abstimmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen.

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vg 26.10.2023