ANZEIGE

ANZEIGE

Bundesgerichtshof

Händler können Preise auch ohne Pfand angeben

Quelle: Broker/Fotolia

Quelle: Broker/Fotolia

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Lebensmittelhändler in ihrer Werbung die Preise auch ohne Pfand angeben können. Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben. Damit folgt der BGH in Karlsruhe der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits zuvor die Preisangabe ohne Pfand als zulässig einstufte.

Dr. Jonas Kiefer, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Mit seinem Urteil setzt der BGH die Entscheidung des EuGH konsequent um und macht klar: Die bislang überwiegend praktizierte Angabe von Preisen ohne Pfand ist und bleibt zulässig."

Kostenlos versorgt Sie der markenartikel-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen:

Der Kläger ist ein der Verband Sozialer Wettbewerb, der im Interesse seiner Mitglieder die Einhaltung des Wettbewerbsrechts überwacht. Die Beklagte vertreibt Lebensmittel. In einem Faltblatt bewarb sie unter anderem Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern. Der Pfandbetrag war in die angegebenen Preise nicht einberechnet, sondern mit dem Zusatz "zzgl. … € Pfand" ausgewiesen. Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.

Der Bundesgerichtsh stellte nun fest: Wer - wie die Beklagte - als Anbieter von Waren gegenüber Verbraucher:innen unter Angabe von Preisen wirbt, hat zwar nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV nF) den Gesamtpreis anzugeben. Der Gesamtpreis schließt aber nicht den Pfandbetrag ein, der beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten ist.

"Preisangaben exklusive Pfand sind auch für Verbraucher:innen von Vorteil", so Kiefer. "Denn je nach Verpackung fällt für Lebensmittel der gleichen Kategorie Pfand an oder nicht. Ein sinnvoller Preisvergleich ist daher nur möglich, wenn alle Preise einheitlich exklusive Pfandbetrag angegeben werden."

 

zurück

vg 26.10.2023