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Suchtdesign

EU plant Vorschriften, um Suchtpotenzial digitaler Plattformen zu begrenzen

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

Gerade erst ist beim Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, eine Sammelklage gegen den Tech-Konzern Meta mit Hauptsitz in Menlo Park, Kalifornien, eingegangen. Dabei geht es um den Vorwurf, durch den Suchtcharakter der Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook zu psychischen Gesundheitsproblemen bei Jugendlichen beizutragen. Die EU plant nun ebenfalls neue Vorschriften, die digitale Plattformen weniger suchterzeugend machen sollen.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat einen Berichtsentwurf angenommen (mit 38 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und einer Enthaltung), in dem vor dem Suchtpotenzial bestimmter digitaler Dienste wie Online-Spiele, soziale Medien, Streaming-Dienste und Online-Marktplätze gewarnt wird. Die Abgeordneten sind besonders besorgt über die Auswirkungen der digitalen Sucht auf Kinder und Jugendliche und fordern mehr Forschung und Regulierung in diesem Bereich.

EU-Abgeordnete halten neue EU-Vorschriften für erforderlich

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind der Meinung, dass die jüngsten Vorschriften wie das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über Künstliche Intelligenz nicht ausreichen, um die Frage des Suchtdesigns zu regeln. Sie fordern die Kommission auf, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und neue Rechtsvorschriften zu diesem Thema vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wolle das Parlament von seinem Recht auf Gesetzesinitiative Gebrauch machen.

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, dass schädliche Suchttechniken, die nicht durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken abgedeckt sind (z.B. endloses Scrollen, automatische Standardwiedergabe, ständige Push- und Lesebestätigungen), von der Kommission geprüft und verboten werden sollten.

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Ethisch durch Design: Ethische und faire digitale Produkte

Die Abgeordneten wollen, dass Unternehmen verpflichtet werden, ethische und faire digitale Produkte und Dienstleistungen "by design" zu entwickeln, ohne irreführendes und süchtig machendes Design. Die Kommission sollte ein digitales "Recht, nicht gestört zu werden" vorschlagen und eine Liste mit guten Designpraktiken erstellen, wie "Erst denken, dann teilen"; standardmäßige Abschaltung von Benachrichtigungen; chronologische Feeds; Graustufenmodus; Warnungen oder automatische Sperren nach einer bestimmten Nutzungsdauer (insbesondere für Minderjährige); Zusammenfassungen der gesamten Bildschirmzeit. Bildungsrichtlinien und Sensibilisierungskampagnen sollten Selbstkontrollstrategien fördern, um dem Einzelnen zu helfen, sicherere Online-Verhaltensweisen und gesunde Gewohnheiten zu entwickeln.

Kim Van Sparrentak, Mitglied im Europäischen Parlament: "Keine Selbstdisziplin kann das süchtig machende Design besiegen, dem wir heute alle ausgesetzt sind. Die problematische Nutzung von Smartphones beeinträchtigt die Aufmerksamkeitsspanne und die Entwicklung des Gehirns schon in jungen Jahren. Dies ist eine der Herausforderungen unserer Zeit. Wenn wir jetzt nicht eingreifen, wird dies enorme Auswirkungen auf künftige Generationen haben. Wir haben bereits strenge Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Lebensmittel, Alkohol und Tabak, um unsere Gesundheit zu schützen. Die EU muss nun auch das Thema Suchtdesign angehen!"

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Bewertung durch, um festzustellen, ob sie bestimmte Verbraucherschutzvorschriften aktualisieren muss, um ein hohes Schutzniveau im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden für das Jahr 2024 erwartet.

 

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vg 27.10.2023