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Papier-, Büro- und Schreibwaren

Kartellamt erlaubt Übernahme von Pelikan durch Hamelin

Im Sommer 2023 hatte die Hamelin Groupe, ein französischer Hersteller für Schul- und Bürobedarf mit Deutschlandsitz in Caen angekündigt, die Pelikan Group übernehmen zu wollen. Nun hat das Bundeskartellamt, Bonn, die Übernahme freigegeben. Die Pelikan Group GmbH mit Sitz in Berlin ist ebenfalls ein Hersteller von hochwertigen Schul- und Bürobedarf. Die Produktpalette umfasst unter den Marken Pelikan und Herlitz mehr als 12.000 Artikel - von Schreibgeräten und Malprodukten bis hin zu Notizbüchern und Ordnern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Pelikan und Hamelin kommen in einigen Segmenten gemeinsam auf hohe Marktanteile, weshalb wir intensive Ermittlungen durchgeführt haben. Im Ergebnis war der Zusammenschluss dennoch freizugeben. Es hat sich gezeigt, dass es für die Handelsseite und damit die Verbraucher:innen auch nach dem Zusammenschluss genügend Alternativen bei anderen Herstellern von Schreibwaren geben wird. Daher ist im Ergebnis nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt."

Zwar seien Pelikan und Hamelin beide in der Herstellung und dem weltweiten Vertrieb von Papier-, Büro- und Schreibwaren tätig. Jedoch liegen die Schwerpunkte ihrer Geschäftstätigkeit weitgehend in unterschiedlichen Produktgruppen, so ein Ergebnis der Untersuchung. Unter ihren Marken Oxford, Landré und Elba ist Hamelin demnach in Deutschland überwiegend in den Segmenten Notizbücher, Blöcke etc. und Ablageprodukten (Prospekt- und Sichthüllen, Textbuchhüllen, Ordner, Hefter, Mappen, Hängeregister) tätig, während Pelikan in Deutschland hauptsächlich in den Bereichen Schreibgeräte ((Schul-)Füller und Stifte), Schreibgerätezubehör (Tinte, Tintenpatronen, Tintenlöschstifte) sowie Mal- und Bastelbedarf (Wasserfarbmalkasten, Pinsel, Mal- und Zeichenblöcke) unter den Marken Pelikan, Herlitz und SusyCard präsent ist. Hamelin ist außerdem in der Herstellung von Handelsmarkenprodukten aktiv, die von den Händlern unter eigener Marke vertrieben werden. Zu relevanten Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten kommt es laut dne Kartellwächtern insbesondere in den Segmenten (Schul-)Hefte, Blöcke, Spiralartikel und Mal- und Zeichenblöcke.

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Zur Beurteilung der wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens hat das Bundeskartellamt insgesamt fast 100 Wettbewerber und Nachfrager der Zusammenschlussbeteiligten befragt, zu denen das Unternehmen Baier & Schneider GmbH mit seiner Marke Brunnen und der Unternehmensverbund Staufen Premium GmbH mit der Marke Staufengehören, Diese verfügten aber auch über eine starke Marktposition, so der Ergebnis der Untersuchung. Auch für die Produktion von Handelsmarkenartikeln gebe es alternative Anbieter, teilweise aus dem Ausland, die schon jetzt deutsche Abnehmer beliefern.

 

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vg 05.12.2023