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Nur ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland kennt das Hinweisgeberschutzgesetz- Quelle: Rexx Systems

Nur ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland kennt das Hinweisgeberschutzgesetz- Quelle: Rexx Systems

Whistleblower-Gesetz

Hinweisgeberschutzgesetz ist noch wenig bekannt

Die Mehrheit der Mitarbeiter:innen hierzulande weiß nichts vom Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz), das in Deutschland seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist und einen sicheren Raum innerhalb von Unternehmen schaffen soll, in dem Mitarbeitende Verdachtsfälle oder Missstände melden können. Dennoch weiß sowohl in Unternehmen bis 250 (39 %) als auch Unternehmen über 250 Beschäftigten (38,3 %) nur eine Minderheit der Belegschaft von dem Gesetz. Deutlich mauer sieht es bei der Frage aus, ob die Arbeitgeber bereits Maßnahmen zur Gewährleistung des Hinweisgeberschutzes getroffen haben: In Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten weiß etwa jeder Fünfte von entsprechenden Maßnahmen, in kleineren Unternehmen nur jeder Zehnte.

Das geht aus einer repräsentativen Umfrage durch Civey im Auftrag des HR-Software-Anmbietery Rexx Systems, Hamburg, hervor, für die vom 27.11 bis 04.12.2023 online 2.500 abhängig Beschäftigte befragt wurden. Dabei zeigt sich auch, dass drei Viertel (77,7 %) der Befragten in ihrem Berufsleben schon mal Missstände (z.B. Sexismus, Interessenskonflikte oder Betrug) erlebt haben, auf die sie ihren Arbeitgeber gerne aufmerksam gemacht hätten. Zwei Drittel (65,9 %) würden das dabei lieber über eine interne Meldestelle tun, ein Drittel (34,1 %) über eine externe.

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vg 19.12.2023