ANZEIGE

ANZEIGE

Kreislaufwirtschaft

Pfandpflicht auch für Milch und Milcherzeugnisse in Einwegplastikflaschen

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Ab 1. Januar 2024 muss auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchabteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heißt neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken können künftig überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt. Die Rückgabe erfolgt im Pfandautomaten – so wie bei anderen Einwegflaschen mit Pfand.

Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht für den überwiegenden Teil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Lediglich für Milch und Milcherzeugnisse galt eine längere Übergangsfrist. Diese Ausnahmeregelung endet nun und der Kreis der betroffenen Produkte wird erheblich erweitert.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Europa verursacht so viel Verpackungsmüll wie nie zuvor. Seit Jahren steigen die Mengen an Verpackungsmüll unentwegt an, auch in Deutschland. Für bessere Abfallvermeidung brauchen wir weitreichende Rücknahme- und Pfandsysteme für möglichst alle Verpackungen. Milch und Milchprodukte machen einen großen Anteil im Supermarktregal aus. Wenn die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegpfand nun auch für diese Produkte gilt, schließen wir einen weiteren Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur Verfügung. Weitere Ausnahmen sollten wir in der EU beenden."

Kostenlos versorgt Sie der markenartikel-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen:

Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen seither sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle hatte vor allem die zahlreichen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen beendet. So waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Seit der Gesetzesnovelle von 2022 gilt: Ist eine Einweggetränkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Gleiches gilt für Getränkedosen.

Deutsche Umwelthilfe fordert Ausweitung auch auf Getränkekartons

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin, begrüßt die Ausweitung der Pfandpflicht, fordert aber nun, dass diese auch auf Getränkekartons wie jene des Marktführers Tetra Pak ein Einweg-Pfand eingeführt wird.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "34 Prozent der Getränkekartons landen gar nicht zum Recycling im gelben Sack, sondern im Restmüll, der Papiertonne oder der Natur. Bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen haben hingegen eine Sammelquote von 98 Prozent. Durch ein Pfand könnten jährlich rund 2,3 Milliarden Getränkekartons den Weg ins Recycling finden, die bislang verbrannt werden. Umweltministerin Lemke sollte Getränkekartons deshalb schleunigst in die Pfandregelung einbeziehen."

zurück

vg 28.12.2023