ANZEIGE

ANZEIGE

Green Claims

Wettbewerbszentrale beanstandet Green Claims mit Bezug zur Energiewende

Quelle: Peter Schreiber/Adobe Stock

Quelle: Peter Schreiber/Adobe Stock

Die Wettbewerbszentrale, Bad Homburg, ist seit Mitte 2023 in aktuell elf Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Unter anderem wurden Klimaanlagen beworben, die mit dem Kältemittel R 32 vorgefüllt waren. Das Mittel hat jedoch ein Treibhauspotenzial von etwa 675. Das bedeutet, dass seine Auswirkungen auf die globale Erwärmung 675 Mal höher sind als vergleichbare Mengen CO2. Die Wettbewerbszentrale hat in Fällen wie diesen daher die Aussage"umweltfreundlich" als irreführend beanstandet und konnte in allen Fällen Unterlassungserklärungen erstreiten.

In einigen Fällen informierten Unternehmen nicht darüber, dass die in den beworbenen Geräten vorgefüllten Kältemittel fluorierte Treibhausgase enthalten. Erforderliche Kennzeichnungspflichten für spezielle Kältemittel – so auch R 32 - finden sich in der sogenannten F-Gase Verordnung und ChemKlimaschutzV. Hintergrund dieser Vorschriften ist die Verringerung der Emissionen durch fluorierte Treibhausgase zur Erreichung der Klimaziele. Die Wettbewerbszentrale hat die Verletzung dieser Kennzeichnungspflichten ebenfalls beanstandet.

Beanstandet hat die Wettbewerbszentrale auch den fehlenden Hinweis auf das Erfordernis des Einbaus von Split-Klimaanlagen durch einen umweltrechtlich zertifizierten Fachbetrieb. Bereits im Jahre 2021 hatte die Wettbewerbszentrale hierzu ein Urteil des LG Dortmund (Az. 13 O 15/21) erstritten, das untersagte, entsprechende Geräte zu bewerben, ohne deutlich und unmissverständlich in der Verkaufswerbung darauf hinzuweisen, dass der Einbau nur von umweltrechtlich zertifizierten Fachbetrieben erfolgen dürfe. Darin liege eine wesentliche Information für die Kunden.

"Auch für das Handwerk gilt bei Werbung mit Green Claims: Sie darf nicht irreführen und muss transparent sein. Außerdem darf zur Vermeidung von Gefahren für Kunden und Umwelt die Montage bestimmter Gebäude- und Energietechnik nur von Fachleuten ausgeübt werden. Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, findet zwischen den Betrieben ein Wettbewerb auf Augenhöhe statt", so Marvin Dinges, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, einer Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb, getragen von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Weitere Artikel zur Wettbewerbszentrale

  1. Beschwerden über Werbung mit gekauften Kundenbewertungen
  2. Wettbewerbszentrale moniert Intransparenz bei Vergleichsportalen

 

zurück

vg 24.01.2024