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Frühstücksrichtlinien

EU beschließt transparentere Kennzeichnung für Honig, Fruchtsaft und Marmelade

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf klarere Kennzeichnungen von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch geeinigt, nachdem man sich bereits im Dezember 2023 auf einen entsprechenden Standpunkt geeinigt hatte. Auf Honig-Verpackung muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land er kommt – nicht wie bisher nur die Angabe, ob er aus der EU stammt oder nicht. Auch dürfen die EU-Staaten künftig die Bezeichnung Marmelade als Synonym für Konfitüre zulassen. Bisher geht das nur bei Zitrusfrüchten. Eine Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in Konfitüren (von 350 auf 450 g/kg) und in Sonderkonfitüren (von 450 auf 500 g/kg) soll die Mindestqualität verbessern und den Zuckergehalt dieser Erzeugnisse für die Verbraucher in der EU verringern. Bei Fruchtsäften werden drei neue Kategorien zur Verfügung stehen: zuckerreduzierter Fruchtsaft, zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat und konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft. Die Etikettierung von Milch wird vereinfacht und zum Beispiel die Unterscheidung zwischen verdampfter und kondensierter Milch gestrichen. Auf diese und weitere neue Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch haben sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten geeinigt.

EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski: "Mit der Aktualisierung unserer Vermarktungsstandards und -normen haben wir nicht nur unsere bestehenden Vorschriften verschärft, sondern auch die europäische Produktion und die Vorteile für die Verbraucher gestärkt. Unser Engagement für eine klarere Herkunftskennzeichnung, einen geringeren Zuckergehalt und einen höheren Fruchtanteil spiegelt unser Bestreben wider, bewusste Kaufentscheidungen zu fördern."

Die sogenannten Frühstücksrichtlinien enthalten gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und die Aufmachung dieser Erzeugnisse. Mit den überarbeiteten Richtlinien, auf die sich die Mitgesetzgeber geeinigt haben, werden folgende Änderungen vorgenommen:

Die politische Einigung muss nun von den Mitgesetzgebern förmlich gebilligt werden. Nach dem Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung des endgültigen Textes haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.
 

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vg 01.02.2024