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Verstoß gegen Wettbewerb

Apple muss 1,8 Milliarden Euro Strafe zahlen

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Wegen kartellrechtswidriger App-Store-Vorschriften für Musikstreaming-Anbieter hat die Europäische Kommission gegen Apple eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarde Euro verhängt. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple-App-Entwickler Beschränkungen auferlegte, die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements außerhalb der App zu informieren. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik: "Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht. Dazu wurden die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt. Eine solche Vorgehensweise verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften."

Wegen des Verhaltens von Apple, das fast zehn Jahre andauerte, könnten viele iOS-Nutzer erheblich höhere Preise für Musikstreaming-Abonnements gezahlt haben, denn Apple verlangte von den Entwicklern hohe Provisionen, die über höhere Abopreise für ein und denselben Dienst im App Store von Apple letztlich an die Verbraucher:innen weitergegeben wurden, so die EU-Kommission. Die Bestimmungen von Apple hätten zudem durch Beeinträchtigung der Nutzererfahrung auch nicht-monetären Schaden verursacht: iOS-Nutzer:innen mussten entweder eine aufwendige Suche auf sich nehmen, um zu einschlägigen Angeboten außerhalb der App zu gelangen, oder sie haben nie ein Abo abgeschlossen, da sie ohne Hinweise nicht das richtige finden konnten.

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Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple als Kriterien herangezogen. Berücksichtigung fand auch die Tatsache, dass Apple im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Falschangaben gemacht hat, so die EU-Kommission.

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vg 05.03.2024