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Europa

Verpackungsverordnungsvorschlag: Markenverband appelliert an EU-Kommission

Quelle: Nyul/Fotolia

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Bewegung beim Thema Verpackungsverordnung: Unterhändler von EU-Rat und EU-Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt. Verlangt wird unter anderem, dass alle Verpackungen wiederverwertbar sind und das Vorhandensein bedenklicher Stoffe auf ein Minimum reduziert wird. Um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern, hat das Parlament ein Verbot der Verwendung sogenannter "ewiger Chemikalien" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt beschlossen. Außerdem werden Anforderungen an die Harmonisierung der Kennzeichnung festgelegt. So soll die Information der Verbraucher:innen verbessert werden.

Ziele für die Verringerung von Verpackungen

Um das Aufkommen von Verpackungsabfällen erheblich zu verringern, werden verbindliche Ziele für die Wiederverwendung festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, die verwendeten Verpackungen zu minimieren. Die Vereinbarung setzt Ziele für die Verringerung von Verpackungen (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040) und verpflichtet die EU-Länder, insbesondere die Menge an Kunststoffverpackungsabfällen zu reduzieren.

Gemäß der Einigung sollen bestimmte Einweg-Plastikverpackungen, wie Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden, Einzelportionen (z. B. für Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen ab dem 1. Januar 2030 verboten werden.

Die Abgeordneten sind auch für ein Verbot von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikron), es sei denn, sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.

Die neuen Vorschriften sollen auch unnötige Verpackungen reduzieren, indem ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen festgelegt wird und Hersteller und Importeure verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Gewicht und Volumen von Verpackungen minimiert werden, mit Ausnahme von geschützten Verpackungsdesigns, sofern dieser Schutz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Kraft war.

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Der Text legt neue, verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 fest. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Unternehmen verwendeten Verpackungen: alkoholische und alkoholfreie Getränke (mit Ausnahme von Wein und aromatisierten Weinen, Milch und anderen leicht verderblichen Getränken), Transport- und Verkaufsverpackungen (mit Ausnahme von Verpackungen für gefährliche Güter oder Großgeräte und flexiblen Verpackungen, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen) sowie Sammelverpackungen. Kartonverpackungen sind generell von diesen Anforderungen ausgenommen.

Eigene Behälter und Pfandsysteme

Take-away-Betriebe sind verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mit kalten oder heißen Getränken oder Fertiggerichten ohne Aufpreis mitzubringen. Außerdem müssen bis 2030 insgesamt zehn Prozent der Produkte in Verpackungen angeboten werden, die für die Wiederverwendung geeignet sind.

Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 dafür sorgen, dass jährlich mindestens 90 % der Einwegplastikflaschen und Metallgetränkeverpackungen getrennt gesammelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie Pfandsysteme (DRS) für diese Verpackungen einrichten.

Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt. Die Zustimmung könnte aber am Veto DEutschlands scheitern, schreibt das Handelsblatt.

Markenwirtschaft appelliert an EU-Kommission, sich dem Kompromiss von Rat und Parlament anzuschließen

Die deutsche Markenwirtschaft begrüßt grundsätzlich den am 4. März 2024 zwischen Rat und Parlament gefundenen Kompromiss und appelliert an die EU-Kommission, dass sie sich dem anschließt, heißt es in einer Mitteilung der Markenverbandes, Berlin. Eine möglichst europaweit einheitliche Regelung sei besser als der derzeit bestehende "Flickenteppich aus nationalen Gesetzgebungen". Dank der Harmonisierung können Wirtschaftsteilnehmer künftig ihre Ressourcen und Anstrengungen verstärkt auf die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft richten, so der Verband. Die Verordnung evermeide eine Fragmentierung des Marktes und ermögliche den freien Verkehr von verpackten Waren auf dem EU-Markt.

Die erzielte Einigung bleibe jedoch an einigen Stellen "hinter den Erwartungen zurück", heißt es weiter. So stehen die Ausnahmeregelungen für einzelne Mitgliedstaaten von den Mehrwegzielen dem europäischen Binnenmarkt-Gedanken entgegen, schreibt der Verband. Aus Sicht der Markenwirtschaft bräuchte es grundsätzlich keine Mehrwegvorgabe. Darüber hinaus kritisiert der Markenverband, dass IP- und Designrechte (geistiges Eigentum), die in der Zukunft geschaffen werden, im Kompromissvorschlag nicht geschützt sind. Geschützt werden rückwärtsgewandt nur die heute bereits bestehenden 3D-Marken, etwa die ikonische Brunnen-Mineralwasserflasche. "Die Vorgaben der Verpackungsminimierung konterkarieren damit den Wert des geistigen Eigentums"; so der Markenverband. Zugleich seien damit Packungsinnovationen nicht mehr hinreichend schutzfähig.

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vg 05.03.2024