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Influencer Marketing

Medienanstalten mahnen mangelnde Werbekennzeichnung bei Influencer:innen ab

Quelle: Nito/Fotolia

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Die Landesmedienanstalten wurden hierzulande 2023 in 773 Fällen wegen fehlender oder nicht ausreichender Werbekennzeichnung bei Influencer:innen tätig. Diese Zahlen gehen aus einer quantitativen Erhebung der Medienanstalten hervor. In den meisten Fällen reagierten sie mit dem Versand von Hinweisschreiben an die entsprechenden Social-Media-Anbieter, in denen diese aufgefordert wurden, die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Prof. Christian Krebs, Koordinator des Fachausschusses Regulierung der Medienanstalten: "Insgesamt zeigt sich der Markt bemüht, geltende Vorschriften einzuhalten. Dank Aufklärungsmaßnahmen durch die Medienanstalten ist eine positive Wirkung erkennbar, und die Mehrheit der Werbeaufsichtsfälle wird bereits mit einem Hinweis an die Anbieter:innen gelöst. Doch dort, wo Gewinne locken, können auch Bußgelder spürbar werden. Nicht jeder Verstoß führt zu Verfahren, in hartnäckigen Einzelfällen dienen sie aber auch mal als Erinnerung daran, sich besser an die Vorschriften zu halten. Für die Glaubwürdigkeit redaktioneller Inhalte ist und bleibt es wichtig, bezahlte Werbebotschaften auch als solche erkennen zu können."

Insbesondere zum Schutz junger Nutzer:innen sei es wichtig, geltendes Recht auch im Internet durchzusetzen, ergänzt Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Neben dem Digital Services Act brauche man dabei eine starke Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) als Basis der Regulierung in den Mitgliedsstaaten.

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Auch die Wettbewerbszentrale, Bad Homburg, hat zuletzt Influencer:innen wegen fehlender oder unzureichender Werbekennzeichnung abgemahnt. Und ein Screening von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island zeigte Anfang 2024, dass nur jede:r fünfte Influencer:in bei Posts Werbeaktivitäten systematisch kennzeichnet.

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vg 08.05.2024